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Fragen & ANtworten
Bei diesem wichtigen Anliegen darf keine Frage offen bleiben.
Ich weiß, dass Entscheidungen rund um Immobilien ein großes, wichtiges Anliegen sind. Deshalb sorge ich dafür, dass keine Ihrer Fragen offen bleibt.
Wann benötige ich eine ausführliche Wertermittlung?
Bei allen Angelegenheiten rund um Scheidung, Erbschaft, Nachlass sowie bei steuerlichen Fragestellungen, Einlagen bzw. Entnahmen von Betriebsvermögen und Zwangsversteigerungen werden sogenannte Marktwertgutachten bzw. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt, die von qualifizierten Sachverständigen erstellt werden, da nur diese den hohen Anforderungen der Gerichte und Finanzämter entsprechen.
Wann reicht eine vereinfachte Wertermittlung?
Bei allen Angelegenheiten rund um Übertragung und Schenkung innerhalb der Familie, bei denen keine gerichtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist, reicht eine sogenannte Wertindikation aus. Zudem werden Wertindikationen nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser angeboten.
Wer erstellt die Wertermittlung?
Mit der Immobilienbewertung Mörsheim haben Sie sich für einen nach ISO/IEC17024 zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken entschieden. Diese Personenzertifizierung qualifizierter den jeweiligen Gutachter alle Immobilienarten bewerten zu dürfen und stellt sicher, dass diese vor Gericht oder von den Finanzämtern anerkannt werden.
Welche Unterlagen muss ich für eine Wertermittlung vorlegen?
Grundsätzlich werden ein aktueller Grundbuchauszug und Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) benötigt, darüber hinaus können, je nach Objekt und rechtlicher Situation, weitere Unterlagen erforderlich sein. Je mehr Unterlagen Sie zur Verfügung stellen können, desto weniger Aufwand verbleibt beim Gutachter und desto detaillierter wird die Wertermittlung. Eine Abstimmung der notwendigen Unterlagen erfolgt in der Regel im Erstgespräch bzw. spätestens bei der Objektbesichtigung. Die Besorgung von Unterlagen und Auskünften kann gegen Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung durch den Gutachter erfolgen.
Muss die Immobilie besichtigt werden?
Ja, eine Besichtigung ist unerlässlich, da der Gutachter den Zustand und die Ausstattung sowie etwaige Mängel und Schäden vor Ort aufnehmen muss, damit diese im Rahmen der Wertermittlung entsprechend gewürdigt werden können.
Wie lange muss ich auf meine Wertermittlung warten?
In der Regel erfolgt die Fertigstellung der Wertermittlung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Besichtigung und Vollständigkeit der benötigten Unterlagen.
Was kostet mich eine Wertermittlung?
Der Preis einer Wertermittlung richtet sich hauptsächlich nach dem Aufwand. Dieser hängt maßgeblich von der Immobilienart (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie etc.) sowie der rechtlichen Situation (Erbbaurecht, Eintragungen in Abteilung II, Baulasten etc.), aber auch dem Umfang und der Qualität der vorhandenen Unterlagen ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.
Was sind Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs?
Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs sind Lasten und Beschränkungen, die den Wert der Immobilie maßgeblich beeinflussen können, daher ist deren professionelle Bewertung und Berücksichtigung sehr wichtig. Dies sind beispielsweise Wohnrechte, Rentenzahlungen, sowie Benutzungsbeschränkungen, daher wird für deren Bewertung immer der zugrundeliegende Vertrag benötigt.
Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Selbstverständlich werden alle Ihre Daten vertraulich behandelt, dies bezieht sich auf alle personen- und objektbezogenen Informationen, die im Rahmen der Wertermittlung gewonnen werden.
Weit
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Immobilienbewertungen
im Jahr